2. Entwurfes des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Wie im Amtsblatt 09/2024 bekannt gemacht, stehen stehen in der Zeit vom 22. Juli 2024 bis zum 30. August 2024 die Planungsunterlagen des 2. Entwurfes des  Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf bereit.

Während der Auslegungsfrist können gem. § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Elektronische Stellungnahmen sind an folgende E-Mail-Anschrift zu richten: verwaltung@md-td.de.