Wahlen
Bundestagswahl
Die vorgezogene Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. Wahlberechtigt sind nach § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz (BWG) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weitere Regelungen zu Deutschen mit Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind in § 12 Absatz 2 BWG aufgeführt. Weitere Informationen zur Wahl sind zudem der Website wahlen.thueringen.de unter der entsprechenden Wahl zu entnehmen. Dort werden insbesondere Informationen für Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber veröffentlicht und zur Wahlbeteiligung für im Ausland lebende Deutsche veröffentlicht.
Alle Bekanntmachungen zur Bundestagswahl finden Sie unter Bekanntmachungen.
Broschüre: Einfach wählen gehen!
Wahlscheinantrag Briefwahl
Wer die Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 beantragen möchte, braucht einen Wahlschein. Dieser kann persönlich oder durch Zusendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigungskarte bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können weiterhin online über den folgenden Link:
Wahlscheinantrag für die Bundestagswahl am 23.02.2025
oder per Mail / Fax mit folgenden Angaben (Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggfs. abweichende Versandanschrift) unter wahlen@md-td.de angefordert werden.
Ein Statement zur Briefwahl und dem -zeitraum seitens der Pressestelle der Bundeswahlleiterin finden Sie hier.
Bekanntmachungen
Wahlbekanntmachung für die Landtagswahl am 01.09.2024 (SHA256-Prüfsumme: 5f433fc876535a3008f5a43e22869282ab245234a607c312b50e6e6cdcdd7ba3)
Danksagung
Dank an die Wahlhelfer
Wahlerbegnisse
Landtagswahl – vorläufiges Wahlergebnis
Landtagswahl – endgültiges Wahlergebnis – Gemeinde MD-TWD
Allgemeines
Wahlhelfer
Im Jahr 2025 findet die Bürgermeisterwahl und die Bundestagswahl statt. Sollten Sie Interesse an der Tätigkeit in einem Wahlvorstand haben, können Sie ihre die Interessenbekundung bei der Gemeindeverwaltung anzeigen.
Alle Fragen rund um das Ehrenamt beantwortet Ihnen das Team Wahlen unter wahlen@md-td.de.
Hier finden Sie den Vordruck für die Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer (PDF 494 kB)
Datenschutzmerkblatt Wahlhelfer (PDF 27 kB)
Weitere Informationen: