Wahlen

Wahlscheinantrag Briefwahl

Bekanntmachungen

Wahlbekanntmachung für die Landtagswahl am 01.09.2024 (SHA256-Prüfsumme: 5f433fc876535a3008f5a43e22869282ab245234a607c312b50e6e6cdcdd7ba3)

Danksagung

Wahlerbegnisse

Schiedsfrauen und Schiedsmänner

Zunehmend werden Streitigkeiten auch in Bagatellen ohne vorhergehenden Versuch einer Streitschlichtung vor die Gerichte gebracht und dort bis in die letzte Instanz ausgetragen. Mancher steht dann am Ende eines langen Weges vor einem materiellen und menschlichen Scherbenhaufen. Leider stellt sich oft erst hinterher die Frage, ob Gesprächsbereitschaft und gegenseitiges Entgegenkommen nicht für beide Seiten die bessere Lösung gewesen wären.
Die Schiedsstellen bieten Streitschlichtungen, um Streitigkeiten des täglichen Lebens auf schnellere und kostengünstige Weise zu beenden. Geeignet sind hierfür beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Mietsachen, „kleine“ Strafsachen wie Hausfriedensbruch und Beleidigung.
Weitere Informationen finden Sie über den Link https://justiz.thueringen.de/themen/ehrenamt/schiedsleute

Wahl einer Schiedsperson für die Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

Die Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf sucht engagierte und interessierte Bürgerinnen und Bürger für die Tätigkeit einer Schiedsperson. Dabei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte ehrenamtliche Wahlfunktion; die Amtszeit des jetzigen Schiedsmannes endet im Mai 2025.
Bewerben kann sich jeder Bürger, der
• das 25. Lebensjahr vollendet und
• das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat sowie
• seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf hat.

Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden,
1. wer in Folge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde;
2. eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
3. wer aus gesundheitlichen Gründen die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann;
4. wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Interessierte Bewerber senden Ihr schriftliches Bewerbungsschreiben mit Angabe des vollständigen Namens, der Wohnanschrift, des Geburtsdatums und des Berufes bis
zum 7. Dezember 2024 an die Gemeindeverwaltung Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Straße der Einheit 6 in 07987 Mohlsdorf-Teichwolframsdorf oder per E-Mail an wahlen@md-td.de

Pampel
Bürgermeisterin

Allgemeines

Kommunalwahl

Die Kommunalwahl findet nach den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) statt. In der Landgemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf werden nach diesen Regelungen Gemeinderat, der Bürgermeister und die Ortschaftsbürgermeister sowie die Ortschaftsräte gewählt.

Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Kommunalwahl unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Seit einer Gesetzesänderung im Dezember 2015 ist wahlberechtigt, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat (§ 1 Abs. 1 ThürKWG).

Den Wahltag für die Kommunalwahl hat die Landesregierung auf den 26. Mai 2024 festgelegt. 

Die Amtszeit des Gemeinderates beträgt fünf Jahre und beginnt am ersten Tag des auf den Wahltag folgenden nächsten Monats. Die Landgemeinde bildet das Wahlgebiet. Es werden 16 Gemeinderatsmitglieder nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt. Jeder Wähler hat drei Stimmen.

Die Ortschaftsbürgermeister Mohlsdorf und Teichwolframsdorf werden zugleich mit den Gemeinderatsmitgliedern gewählt. Die Amtszeit beginnt und endet mit der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderates. Wird nur ein oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an Wahlvorschläge durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag, hier 9. Juni 2024, eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat. Das Wahlgebiet bildet die Ortschaft Mohlsdorf oder Teichwolframsdorf.

Der Ortschaftsrat Mohlsdof und Teichwolframsdorf wird analog den Regelungen für den Gemeinderat ebenfalls am 26.05.2024 gewählt. Die jeweilige Ortschaft bildet das Wahlgebiet. Es werden 10 Ortschaftsratsmitglieder nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt. Jeder Wähler hat drei Stimmen.

Die Amtsperiode des Bürgermeisters beträgt sechs Jahre. Die Wahl des Bürgermeisters wird im Jahr 2025 stattfinden, wobei den Wahltag die Rechtsaufsichtsbehörde festlegt.

Wahlhelfer

Im Jahr 2025 findet die Bürgermeisterwahl und die Bundestagswahl statt. Sollten Sie Interesse an der Tätigkeit in einem Wahlvorstand haben, können Sie ihre die Interessenbekundung bei der Gemeindeverwaltung anzeigen.

Alle Fragen rund um das Ehrenamt beantwortet Ihnen das Team Wahlen unter wahlen@md-td.de.

Hier finden Sie den Vordruck für die Bereitschaftserklärung als Wahlhelfer (PDF 494 kB)

Datenschutzmerkblatt Wahlhelfer (PDF 27 kB)

Weitere Informationen:

Satzung über die Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer

FAQ – Wahlhelfer (PDF 45 kB)