Ausschreibungen / Förderprogramme

 
Dokumentationen von Förderprogrammen
Ausschreibungen Stellen / Personal

 

Informationen nach §20 Abs. 3 VOB/A

Hiernach hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z.B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei

  • beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25 T€ ohne Umsatzsteuer
  • freihändigen Vergaben der Auftragswert 15 T€ ohne Umsatzsteuer

übersteigt. Diese Informationen müssen 6 Monate vorgehalten werden.

 

Informationen nach §20 Abs. 4 VOB/A

Hiernach hat der Auftraggeber über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer zu informieren.

  • zur Zeit gibt es keine Ausschreibungen

 

Hinweise zu öffentlichen Ausschreibungen

Hier finden Sie Hinweise zu unseren aktuellen öffentlichen Ausschreibungen.